Habecks Osterpaket – Steuerbefreiung für Photovoltaik / PV-Anlagen bis 30kW? StB Mücke



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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
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Habecks Osterpaket – Steuerbefreiung für Photovoltaik / PV-Anlagen bis 30kW?

Die Energiewende ist dringender denn je. Der Angriffskrieg von Putin/Russland gegen die Ukraine und die Energiepreisexplosion fordert zu Sofortmaßnahmen. Der Bundestag hat am 7.7.2022 dem sog. Osterpaket zugestimmt.

Der Gesetzesentwurf der Ampelregierung enthielt keine steuerlichen Berührungen. Anträge der AfD und der Fraktion der CDU-CSU hatten steuerliche Berührungen. Es wurden Vereinfachungen, Bürokratieabbau und auch die steuerliche Förderung von PV-Anlagen gefordert.
Die Fraktion der CDU-CSU hatte konkret eine Steuerfreistellung (§ 3 EStG) und Abgabebefreiung für Anlagen bis 30kW gefordert. Der Bundestag hat hierzu zumindest eine Entschließung beschlossen.

Wir zeigen in dem Video, ob und welche Hürden für einen Betreiber einer PV-Anlage bestehen. Die Liebhaberei hilft heute schon der Einkommensteuer zu entkommen. Dabei ist zu entscheiden zwischen kleinen Anlagen (10kW) und größeren Anlagen (größer als 10kW). Umsatzsteuerrechtlich war bisher der Verzicht die Kleinunternehmerregelung die richtige Entscheidung – so auch noch unsere Empfehlung.
Wir werden in den nächsten Tagen aber prüfen, in welchem Umfang die Energiepreisentwicklung die bisherige Empfehlung beeinträchtigt.

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Steuerberater Stefan Mücke

Sehen Sie hier das Original-Video