Nullsteuersatz auch für Photovoltaik 2022 – 2019, keine Umsatzsteuer mehr auf Strom Eigenverbrauch



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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
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Steuervereinfachungen für die Betreiber von PV-Anlagen. Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gebilligt und dem die Steuervereinfachung und die Förderung der Photovoltaik auf den Weg gebracht.

Insbesondere die Betreiber von Photovoltaikanlagen 2022 fühlen sich als Pechvögel. Wird die Anlage erst in den nächsten Wochen installiert wird dies als Unfair empfunden. Betreiber von Anlagen, die bis zum 31.12.2022 angeschafft werden, erhalten die Vorsteuer aus der Anlage nur über den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und die Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet den Unternehmer für 5 Jahre. In dieser Zeit muss der Eigenverbrauch, der Strom Selbstverbrauch vom Betreiber besteuert werden. Bemessungsgrundlage ist nach aktueller Auffassung der fiktive Einkaufspreis.

Die Alt-Anlagenbetreiber haben damit erhebliche Nachteile gegenüber den Betreibern, die die Anlage im Jahr 2023 anschaffen, wenn der Nullsteuersatz aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes gilt.

Es kursiert schon ein Modell, wie Alt-Anlagenbetreiber, von dem Nullsteuersatz profitieren kann. Wir klären, ob dieses Modell überhaupt funktioniert. Wir haben aber Modelle entwickelt, wie die Alt-Anlagenbetreiber die Vorteile der Neuregelung nutzen können.

Die Modelle basieren auf dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf. Das Gesetz kann sich im Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

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Steuerberater Stefan Mücke

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