Photovoltaik-Anlage als Liebhaberei: Wie Sie weniger Arbeit mit Ihrer PV-Anlage haben



Sie wollen etwas gegen steigende Strompreise tun, deshalb haben Sie eine PV-Anlage. Doch was lässt sich gegen den bürokratischen Aufwand tun? Diesen können Sie vielleicht umgehen, wenn Sie Ihre PV-Anlage als Liebhaberei einstufen lassen – sie also keinen Gewinn mit ihr erzielen wollen.

Hier erfahren Sie:
• Was ist bei PV-Anlagen steuerlich zu beachten?
• Was bedeutet die Einstufung als Liebhaberei?
• Welche Voraussetzungen müssen für Liebhaberei erfüllt sein?

Was Unternehmer und Unternehmerinnen jetzt tun sollten, inklusive Rechenbeispiel, das erfahren Sie im Ecovis-Steuertipp. Diesen finden Sie auch unter https://de.ecovis.com/aktuelles/steuertipp-des-monats/photovoltaik-anlagen-als-liebhaberei-wie-sie-weniger-arbeit-mit-ihrer-pv-anlage-haben

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