KEINE Vorsteuer für Batteriespeicher, PV-Anlage / Photovoltaik und Solar, Steuerberater Stefan Mücke



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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt

KEIN Vorsteuerabzug für den Batteriespeicher. Das könnte die Betreiber von PV-Anlagen jetzt erwarten.

Bisherige Praxis: Option zur Regelbesteuerung und Vorsteuerabzug. Durch auch Besteuerung des Selbstverbrauches für 5 oder 6 Jahre.

Aufgrund von Lieferengpässen werden heute regelmäßig der Batteriespeicher NACHTRÄGLICH installiert. Auch werden bei bestehenden Anlagen Batteriespeicher nachgerüstet (NACHRÜSTUNG). In beiden Fällen dürfte ein Vorsteuerabzug in der Zukunft entfallen. Wir stellen dar, was die Umsatzsteuer tatsächlich besteuern möchte und wie ein unversteuerter Endverbrauch durch das Gesetz verhindert werden soll, auch wenn der Gegenstand zulässigerweise in vollem Umfang – zu 100 % – dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird.

Aufgrund der Rechtsprechung des FG Baden-Württemberg ist auch ein Vorsteuerabzug bei ZEITGLEICHER Installation fraglich. Auch wenn die Aussagen in der Urteilsbegründung nicht gefalllen, wollen wir darüber informieren, da ein erhebliches Vorsteuerrisiko besteht. Keinem Betreiber ist geholfen, wenn der Vorsteuerabzug jetzt gewährt und in 2 oder 3 Jahren zurückgefordert wird, wenn sich die Finanzgericht mit den Themen zu beschäftigen haben.

Die Finanzverwaltung und Herrn Linder sollte ein klares Statement und Aussage zur Positionierung treffen. Wir wollen daher Herrn Lindner zu einer Aussage bewegen und bitten daher um Ihre Kommentare, die wir sammeln und dann übergeben wollen. Auch wollen wir beim bay. Landesamt für Steuern und dem Landesfinanzministerium Baden-Württemberg eine Stellungnahme einholen.

Selbst bei negativer, begründeter Auffassung durch die Finanzverwaltung und das Finanzamt ist ein Vorsteuerabzug nicht völlig ausgeschlossen.
Über ein Mietmodell oder Stromverkaufsmodell – durch Zwischenschaltung eines Unternehmers – könnte ein Vorsteuerabzug gerettet werden.

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Steuerberater Stefan Mücke

-Inhalt-

0:00 Überblick und Einführung
0:43 bisheriges Procedere zum Vorsteuergewinn
1:53 nachträgliche Installation oder Nachrüstung von Batteriespeicher
3:30 Zweck der Umsatzsteuer – kein Förderprogramm
7:15 Vorsteuerabzug beim Batteriespeicher
9:25 Vorsteuer beim gleichzeitiger Installation
11:05 Ignorierung der FG-Rechtsprechung?
11:45 Statement und Aussage von Herrn Lindner, Landesamt für Steuern in Bayern, Finanzministerium Baden-Württemberg
13:15 These und Gestaltungsmodell zur Erhaltung des Vorsteuerabzuges

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