Kleinunternehmer 5 oder 6 Jahre? Vorsteuerberichtigung PV Anlage (Photovoltaik/Solar). StB Mücke



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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
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63839 Kleinwallstadt

Für den Vorsteuerabzug aus einer PV-Anlage verzichten Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. An die dadurch möglich Regelbesteuerung sind Sie 5 Jahre gebunden. Nach 5 Jahren können Sie zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren. Kehren Sie direkt nach dem 5. Jahr zurück, besteht das Risiko der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG. Vorsteuerbeträge sind nämlich innerhalb vo 5 Jahren zu berücksichtigen, wenn sich die Verhältnisse ändern – und der Rückgang zur Kleinunternehmerregelung gehört dazu.

Wir zeigen Ihnen in dem Video, in welchem Jahr Sie den Wechsel am besten vornehmen sollen.

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Steuerberater Stefan Mücke

Sehen Sie hier das Original-Video