Meine Lüge zur Strom-Cloud bei PV-Anlagen (Photovoltaik). SENEC, Sonnen, Lichtblick & Co., StB Mücke



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Videolink für Liebhaberei: https://youtu.be/ETkgELZUl2Q

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt

In der Strom-Cloud speichern Sie Ihren überschüssigen Strom und laden diesen zeitversetzt bei schlechten Wetter, in der Nacht oder im Winter aus der Cloud. So werden Sie 100 % unabhängig!
Nein – eine Lüge von mir. Eine Strom-Cloud nach dem Vorbild einer Daten-Cloud die gibt es nicht.

Der Vertrag über eine Strom-Cloud ist oft nichts anderes als ein “verzwirbelter” Strom-Liefervertrag. Durch einen Strom-Liefervertrag bleiben Sie auch Einspeiser und erhalten die Einspeisevergütung, auch wenn diese nicht mehr auf Ihrem Bankkonto erscheint. Die Einspeisevergütung haben Sie regelmäßig an den Cloudbetreiber abgetreten.

Mit einer Strom-Cloud haben Sie zwei Rechtsverhältnisse – die Einspeisung und den Strombezug. Durch die Einspeisung erzielen Sie Umsätze und (ohne Liebhaberei) auch Betriebseinnahmen. Die steuerlichen Erklärungspflichten bleiben erhalten.

Strom-Clouds können schöne Features und Vorteile haben. Anbieter sind zB SENEC, Sonnen, Lichtblick, Enerix. Wir planen verschiedene Cloud-Anbieter hier vorzustellen.

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Steuerberater Stefan Mücke

-Inhalt-

0:00 Überblick und Einführung
1:35 was ist eine Strom-Cloud – zivilrechtliche Darstellung
5:10 steuerliche Darstellung bei einer Strom-Cloud

Sehen Sie hier das Original-Video