Photovoltaik, Finanzamt, Anmeldung, Anzeigepflicht und Umsatzsteuer ab 2022/2023 ab der Neuregelung



*eSteuerwissen Photovoltaik 2023, Version 2 (Neu)* : https://www.muecke.de/photovoltaik
*NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs* : http://plattenbergmodell.de/
*eSteuerwissen für Vermieter* : https://vermieter.muecke.de
Steuer-Wissen für Solarteure, https://www.muecke.de/solarteure

————————————————————————————————
Direktkontakt für neue Firmen- und Unternehmens-Mandanten
(bitte NUR Firmen, Selbständige, Freiberufler anfragen; aus Kapazitätsgründen können KEINE Einzelanfragen beantwortet und auch KEINE Aufträge und Mandate für PV-Anlagenbetreiber übernehmen; Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis)
E-Mail: anfrage@muecke.de
————————————————————————————————
Direktkontakt für neue Team-Mitglieder
(Buchhalter, Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Steuerberater)
E-Mail: karriere@muecke.de
————————————————————————————————
Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
https://www.muecke.de/
————————————————————————————————

Photovoltaik, Finanzamt, Anmeldung, Anzeigepflicht und Umsatzsteuer ab 2022 und 2023 nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2022 *(Neuregelung der Besteuerung von Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023)* :

Die Besteuerung der Photovoltaik wurde durch das Jahressteuergesetzt 2022 neu geregelt.

Die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit begünstigte Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind (rückwirkend) ab dem 1.1.2022 von der *Einkommensteuer befreit* . Bei der Anschaffung von begünstigten PV-Anlagen an den Betreiber unterliegt die Lieferung dem *Nullsteuer (0 %)* ; Umsatzsteuer wird nicht mehr geschuldet.

Auch nach der gesetzlichen Neuregelung sind die PV-Betreiber Gewerbetreibende in der Einkommensteuer und Unternehmer in der Umsatzsteuer. Der typische PV-Betrieber wird bei einer in 2023 angeschafften PV-Anlage zukünftig nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Müssen sich die neuen Betreiber von PV-Anlagen, die die Anlagen in 2022 oder 2023 angeschafft haben, jetzt überhaupt noch beim Finanzamt steuerrechtlich registrieren lassen, einen *Fragebogen für die steuerliche Erfassung* elektronisch übermitteln und *Umsatzsteuer-Voranmeldungen* bzw. *Umsatzsteuererklärungen* einreichen.

Diese Fragen beantworten wir in dem heutigen Video.

Wenn Ihnen das Video gefällt bitte “Daumen nach oben klicken”.
Abonnieren Sie unseren Kanal und wir halten Sie gerne zu steuerlichen Themen auf dem Laufenden.

Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im “Steuerspiel”. Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

0:00 Überblick und Einführung
2:03 Exkurs Abgabefrist zur Grundsteuer
2:53 Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärung
6:45 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Anzeigepflicht der Betriebseröffnung12
12:25 Einkommensteuererklärung 2022 / Investitionsabzugsbetrag 2021
13:31 Angaben für den Netzbetreiber

Sehen Sie hier das Original-Video