PV-Anlagen im Bestand: So versteuerst du KEINEN Eigenverbrauch mehr und sparst massiv Umsatzsteuer!



Jeder der seine PV-Anlage schon vor dem 01.01.2023 erworben und installiert hat, hatte bisher das Nachsehen, wenn um die Umsatzbesteuerung des Eigenverbrauchs geht: Im Unterschied zu den Neu-Anlagen ab 2023, musste bei den Bestands-Anlagen, bei denen auf die Anwendeung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet wurde, weiterhin der private Stromverbrauch versteuert werden.
Jetzt eröffnet die Finanzverwaltung in ihrem BMF-Schreiben vom 27.02.2023 für viele Photovoltaik-Anlagenbetreiber eine Tür zur Entnahme der Bestands-Anlagen aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen und damit aus der Eigenverbrauchsbesteuerung!

Der Referent Nikolaus Friedrich ist Steuerberater der AlpaCon Steuerberatungsgesellschaft mbH in Raubling (https://www.alpacon.de)

Einkommen. Vermögen. Steuern.
Wege aus dem Finanz-Dschungel

00:00 Einleitung
00:45 Gesetzliche Neuregelung zu PV-Anlagen: 0% Umsatzsteuer
01:37 Weiterhin grundsätzlich Eigenverbrauch-Besteuerung für Bestands-Anlagen
02:17 Unterschied zur Behandlung der PV-Anlagen bei der Einkommensteuer
03:44 Zuordnung der Photovoltaik-Anlage zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen
04:17 Neues BMF-Schreiben vom 27.02.2023 zum Thema unentgeltliche Wertabgabe
04:49 Entnahme der PV-Anlage zum 0% Umsatzsteuersatz
05:32 Unternehmensfremde Nutzung über 90%
05:57 Nutzung eines Batteriespeichers
07:30 Konsequenzen aus der Entnahme
07:50 Weiterhin Versteuerung der Einspeisevergütung
08:34 Widerruf des Verzichts auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung
09:02 Entnahmeerklärung an das Finanzamt
09:47 Erklärung in der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung
10:31 Wiederbeschaffungswert als Bemessungsgrundlage

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