Photovoltaik, Nullsteuersatz (0 %) UPDATE , BMF-Schreiben Solarmodule Wechselrichter Zählerschrank



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Photovoltaik. Nullsteuersatz für die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten, Wechselrichter, Batteriespeicher. BMF-Schreiben vom 27. 2.2023.

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde der Nullsteuersatz (0%) für die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten, Batteriespeichern und Installationsleitungen mit Wirkung ab dem 1.1.2023 eingeführt. Mit dem BMF-Schreiben veröffentlich die Finanzverwaltung nunmehr ihre Meinung zur Auslegung der Vorschrift.

Wir besprechen die Wohnungsnähe, die Vereinfachungsgrenze (30-kW), die Betreibereigenschaft, die Betreibererklärung und was unter den wesentlichen Komponenten zu verstehen ist. Auch der Zählerschrank oder das Gerüst kann dem Nullsteuersatz unterliegen, wenn es richtig gestaltet wird.

Vielen Dank Ihnen.
Steuerberater Stefan Mücke

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