Photovoltaik Investitionsabzugsbetrag (IAB) Rückgängigmachung/Verlust, teure Fehler der PV-Betreiber



Abstimmung Black Bull Award: https://www.muecke.de/award
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Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag und Verluste 2021 und auch der Raub der Sonder-AfA 2022 gegen die PV-Betreiber *7G/IAB-COMPLEX* : http://muecke.de/7g-complex

Link zum NEGATIV-BMF-Schreiben: https://muecke.de/negativ-BMF

PLATTENBERGMODELL – *NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023* : http://plattenbergmodell.de/
*Steuer-Wissen Photovoltaik PRO 2023* : https://www.muecke.de/steuerwissen-pv
Profi-SteuerWissen, Tipps & Tricks für *VERMIETER* : http://muecke.de/vermieter
Steuer-COMPLEX für *Unternehmer, Betriebe und Praxen* : http://steuercomplex.de

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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
Steuerberatung 370 Grad
Frühlingstr. 10-12
63839 Kleinwallstadt
https://www.muecke.de/

Die Steuerfestsetzungen mit Investitionsabzugsbeträgen werden nach § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht. Wir behaupten, dass die Rückgängigmachung unzulässig ist und wir Wehren uns dagegen.

Die Finanzämter machen aber nicht nur die Investitionsabzugsbeträge aus 2021 rückgängig, sondern es werden auch Investitionsabzugsbeträge z. B. aus 2020 rückgängig gemacht, wenn die PV-Anlage schon in 2021 angeschafft wurde.

Eingangsvoraussetzung für einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonder-AfA sind, dass *keine Liebhaberei* vorliegt. *PV-Betreiber müssen jetzt* die Gewinnerzielung nachweisen. Ohne Totalgewinn besteht auch keine Chance auf eine Steuerminderung aus der Sonder-AfA 2022.
*LÖSUNG:* Mit unserem Tool für die Totalgewinnprognose kann fast bei jeder Anlage eine positive Totalgewinnprognose hergestellt werden.

*DREI FEHLER* dürfen Sie nicht machen: (1) Das Finanzamt muss es wissen; glauben Sie nicht den Rechtsausführungen der Finanzämter, (2) keinen Einspruch einlegen und/oder (3) keine Angst vor den Zinsen und keine Rückgängigmachung auf eigenen Antrag.

*Teil1:* Neue Regeln durch BMF-Schreiben 17.7.2023 zur Steuerbefreiung, https://youtu.be/jdHF4FD-xLI
*Teil2:* Start der IAB-Rückforderungen! Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA, https://youtu.be/VwPY6YmUNRE
*Teil 3:* ANHÖRUNGSSCHREIBEN (§ 91 AO) zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IABs) aus Baden-Württemberg

*Teil 4:* Wichtige Hinweise zur Totalgewinnprognose

Wir werden uns gegen Wehren gegen (1) den rückwirkenden Raub der Sonder-AfA und der Verlustverrechnung und auch (2) die jetzt beschlossene Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen in 2021. Wir werden *Musterprozesse* führen von denen die Mitglieder unseres *7G/IAB-COMPLEXES direkt profitieren*. Die Mitglieder erhalten *Dokumentenvorlagen* für die notwendigen Einsprüche, Einspruchsbegründungen und z. B. Antrag und Anregung der Verfahrensruhe. Zusätzlich können die Mitglieder unsere *Tools* nutzen. *Ganz wichtig, eine Berechnungsvorlage für eine Totalgewinnprognose.*

Steuerberater Stefan Mücke

Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im “Steuerspiel”. Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

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-Inhalt-

1:33 PV-Betreiber im Dornröschenschlaf, Steuernachzahlungen auch für Vorjahre
5:56 Steuernachzahlungen aus Rückgängigmachungen; es hagelt an Negativbescheiden
7:15 Fehler 1: Das Finanzamt muss es wissen
8:23 Fehler 2: Keinen Einspruch einlegen und abwarten

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